Entsorgung und Lizenzierung
Ab 01.01.2019 müssen laut Verpackungsgesetz (VerpG) in Deutschland für Verpackungen, die beim privaten Endverbraucher (Endkunden) anfallen, Gebühren bezahlt werden. Die Menge an Verpackung spielt hierbei keine Rolle.
Wer muß Verpackungen lizenzieren:
Alle gewerblich tätigen Personen und Firmen, die Waren verpacken und auf den Weg bringen ("Erst-Inverkehrbringer").
Wer ist/sind Erst-Inverkehrbringer:
Der Erst-Inverkehrbringer ist z.B. der Imbissbetreiber, der Gastwirt, der Tankstellenpächter usw...
Konsequenzen gegen Verstöße der Verpackungsverordnung bzw. des Verpackungsgesetzes:
Ab 1.1.2009 werden Verstöße kontrolliert und bestraft. Das heißt: Wer lizenzieren muss, dies aber nicht tut, läuft Gefahr, bestraft zu werden.
Woran ist erkannbar, ob eine Verpackung bereits lizenziert ist:
Die Kennzeichnung lizenzierter Verpackungen entfällt. Das heißt, lizenzierte Verpackungen tragen keinen gesonderten Aufdruck.
Welche Verpackungen müssen lizenziert werden:
In unserem Sortiment: Trinkbecher, Service-Verpackungen für Getränke und Menüs, Tragetaschen und ähnliche Produkte. Verpackungen für Sendungen ins Ausland müssen nicht lizenziert werden.
Was sind Serviceverpackungen:
Service-Verpackungen sind Verkaufsverpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, welche die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Vereinfacht gesagt handelt es sich um eine Service-Verpackung, wenn ein Verkäufer die Ware erst unmittelbar vor der Übergabe an den Verbraucher verpackt.
Was ist für unsere Kunden zu tun:
Ab 01.01.2019 gelten alle auf www.direkt-pack.de angebotenen Verpackungen inklusive der Lizenzierungsgebühren gemäss Verpackungsgesetz (VerpG) in Deutschland.
Sie kaufen bei uns vorlizenzierte Service-Verpackungen und handeln damit gesetzeskonform!
Auf den von uns erstellten Rechnungen wird klar vermerkt, dass die angeführten Preise inklusive der entsprechenden Lizenzgebühren gelten. Eine separate Ausweisung der genauen Lizenzgebühr erfolgt nicht. Aus technischen und internen Gründen wird der Posten "Lizenzgebühren" auch bei Artikeln aufgeführt, welche keiner Lizenzierungspflicht im Bereich der Serviceverpackungen gemäss Verpackungsgesetz in Deutschland (VerpG) unterliegen. Diese haben in der internen Verrechnung, und auch bei eventuellen Gutschriften dann keinen Wert.
Falls Sie Firmen- und Lieferadresse in Deutschland haben sollten und verfügen über eine eigene Registrierung im Verpackungsregister der Zentralen Stelle, ergeben sich folgende Möglichkeiten bei einer Bestellung:
Bestellen Sie im Shop mit einer Zahlungsart, welche keine sofortige Zahlung erfordert (Vorkasse, Lastschrift, SEPA) und geben im Informationsfeld des Warenkorbs Ihre Registrierungsnummer an. Dann erhalten Sie von unserem Kundenservice eine separate Auftragsbestätigung ohne die entsprechenden Lizenzierungsgebühren.
Wenn Sie mit Paypal, Sofortüberweisung oder Vorauskasse bestellen, können Sie uns Ihre Lizenzierungsnummer ebenfalls im Informationsfeld des Warenkorbs mitteilen. Wir erstellen Ihnen dann eine nachträgliche Gutschrift der Lizenzierungsgebühren und überweisen Ihnen diese automatisch über die gewählte Zahlungsart zurück.
Sollten Sie die Mitteilung der Lizenzierungsnummer versäumt haben senden Sie einfach eine Email mit Ihrer Bestell-Nr. an info@direkt-pack.de und teilen uns die betroffene Rechnungsnummer, Ihre Lizenzierungsnummer und Bankverbindung mit, dann erstellen wir die Gutschrift und überweisen Ihnen diese zurück.
Für die Erstellung der Gutschriften erheben wir keine Kosten.